- Gesamthandlungsvollmacht
- сущ.
экон. общая доверенность, совместные полномочия
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Gesamthandlungsvollmacht — beschränkte ⇡ Handlungsvollmacht, bei der der ⇡ Handlungsbevollmächtigte nur gleichzeitig mit einem anderen Bevollmächtigten oder einem Prokuristen handeln darf. Im Gegensatz zur ⇡ Prokura sind solche Bestimmungen auch einem Dritten gegenüber… … Lexikon der Economics
Gegenzeichnung — I. Organisation:Kontrollmaßnahme, die überall da vorzuschreiben ist, wo Willensäußerungen untergeordneter Organe durch verantwortliche leitende Personen zu decken sind. II. Handelsrecht:⇡ Gesamthandlungsvollmacht, ⇡ Gesamtprokura … Lexikon der Economics
Gesamtvertretung — Gesamtvollmacht, Kollektivvertretung; Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller Bevollmächtigten verlangt. G. dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr, schützt vor Unvorsichtigkeiten und Unredlichkeiten. Es genügt, dass ein zur Vertretung … Lexikon der Economics
Handlungsvollmacht — I. Begriff:Die nicht als ⇡ Prokura in einem Handelsgewerbe dem ⇡ Handlungsbevollmächtigten erteilte ⇡ Vollmacht (§§ 54–58 HGB). II. Arten/Umfang:1. Gesetzlicher Umfang der H. (§ 54 HGB): Die H. deckt alle Geschäfts und Rechtshandlungen, die der… … Lexikon der Economics